Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.lokale-agenda.suessen.de veröffentlichte Webpräsenz der Lokalen Agenda der Stadt Süßen:
Die Lokale Agenda der Stadt Süßen ist bemüht, ihre Homepage in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Kontraste
- Formulare
- Broschüren, Flyer
- verlinkte PDF-Dateien und überwiegend PDF‐Dokumente
- Videos
- Geodaten und Luftbilder
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.lokale-agenda.suessen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Wir bemühen uns, die Informationen der Stadt Süßen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Um diese nach und nach barrierefrei umzuwandeln gehen wir folgendermaßen vor:
- Sensibilisierung und Schulung unserer Mitarbeitenden
- Sichtung und Priorisierung der vorhandenen Dokumente
- sukzessive Barrierefreie Umsetzung.
Wegen der Menge an Inhalten wird dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.09.2020 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 3. Juli 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt. Die Erklärung wurde zuletzt am 27.01.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung.
Kontakt
Stadtverwaltung Süßen
Heidenheimer Straße 30
Telefon: +49 7162/9616-111
E-Mail: info@suessen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Süßen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Süßen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.